Rechtliche Information
Da es sich um ein Naturprodukt handelt können die einzelnen Blüten auch unterschiedliche Werte haben. Eine Messunsicherheit von 0,09% ist lt.
Hanfanalytik gegeben.
Es wird daher geraten die Blüten wirklich nur als Aromaprodukt zu verwenden.
In der Republik Österreich gilt Cannabis mit einem Wert ab 0,3 THC (total)
als Suchtgift. (§ 27 SMG Suchtmittelgesetz)